Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Seebades Caputh oder des gesamten Objekts zur Durchführung von Veranstaltungen, Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Seebades Caputh.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Seebades Caputh.

3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn
dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluß, -partner, -haftung

1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Seebades Caputh an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.

2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle
Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Das Seebad Caputh haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des
Seebades Caputh zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Seebad Caputh rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Seebad Caputh ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und
vom Seebad Caputh zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Seebades Caputh zu zahlen.
Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Seebades Caputh an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Seebad Caputh allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.

4. Rechnungen des Seebades Caputh ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist das Seebad Caputh berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

5. Das Seebad Caputh ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

IV. Rücktritt des Seebades Caputh

1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Seebad Caputh gesetzten angemessenen Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Seebad Caputh zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Seebad Caputh berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Seebad Caputh nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden; das Seebad Caputh begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Seebades Caputh in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des
Seebades Caputh zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

2. Das Seebad Caputh hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das
Seebad Caputh, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Seebades Caputh.

V. Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)

1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Seebad Caputh berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist, ggfs. wird eine geleistete Anzahlungsrechnung als Entschädigung einbehalten.

2. Tritt der Veranstalter erst zwischen der 6. und der 4.Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Seebad Caputh berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis oder einer geleisteten Anzahlung 35% des entgangenen Umsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Umsatzes.       

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Geschäftsleitung des Seebades Caputh mitgeteilt werden; sie bedarf deren Zustimmung.

2. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Seebades Caputh die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Seebad Caputh zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Seebad Caputh trifft das Verschulden.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

1. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Geschäftsleitung des Seebades Caputh. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Seebad Caputh für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters.

2. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Seebad Caputh von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Seebades Caputh bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Seebades Caputh gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Seebad Caputh diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Seebad Caputh pauschal erfassen und berechnen.

4. Störungen an vom Seebad Caputh zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Seebad Caputh diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen oder den Freiflächen. Das Seebad Caputh übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Seebades Caputh.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Seebad Caputh berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Seebad Caputh abzustimmen.

3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf das Seebad Caputh die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Seebad Caputh für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Seebad Caputh der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

X. Haftung des Veranstalters für Schäden

1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Das Seebad Caputh kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind
unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Seebades Caputh.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Potsdam.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.

Strandbad Caputh GbR
Weg zum Strandbad 1

14548 Caputh

Vertreten durch:
Kristina Lüthgens, Kay Kablitz